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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 3

EuGH: Dienstleistungsfreiheit: Bauabzugssteuer

Dienstleistungsfreiheit: Gleichbehandlung bei Bauabzugssteuer

Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 49 und 50 EG verstoßen, dass es Auftraggeber und Unternehmer, die nicht in Belgien registrierte Vertragspartner beauftragen, verpflichtet, von dem für die geleisteten Arbeiten zu zahlenden Betrag 15 % abzuziehen, und ihnen eine gesamtschuldnerische Haftung für Abgabenschulden dieser Vertragspartner auferlegt.

(, Kommission/Belgien, Vertragsverletzungsverfahren)

Anmerkung: In der Rs. Kommission/Belgien war zu beurteilen, ob Belgien gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn Auftraggeber, die sich in Belgien nicht registrierter Wirtschaftsteilnehmer des Bausektors bedienen, zur Einbehaltung von 15 % Bauabzugssteuer verpflichtet sind und sie für die Zahlung der Abgabenschulden ihrer nicht registrierten Vertragspartner gesamtschuldnerisch haften.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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