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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 48

Konzernumlage vs. Kostenumlage

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Konzernintern erbrachte Zentraldienstleistungen werden in der Praxis häufig nach einem Umlageverfahren den Leistungsempfängern angelastet. Dabei besteht entweder ein Leistungsaustausch (Konzernumlage) oder ein Pool (Kostenumlage).

1. Konzernumlage

Im Konzernverbund werden regelmäßig Dienstleistungen für die (bzw. einen Teil der) verbundenen Unternehmen zentral durch das Headquarter (bzw. sonst ein "Shared Service Centre") erbracht. Die Palette reicht dabei von allgemeinen administrativen Tätigkeiten (z. B. Buchführung, Controlling, HR) über technische Services bis hin zum Zentraleinkauf und den eigentlichen Management Services. Soweit es sich dabei nicht um Shareholder Activities (und auch keinen Konzernrückhalt) handelt, liegt grundsätzlich ein konzerninterner Leistungsaustausch vor, welcher fremdüblich zu verrechnen ist. Diese Verrechnung soll an sich nach Möglichkeit direkt erfolgen ("direct-charge method"), wobei der Arm's-Length-Preis der jeweiligen Dienstleistung zumeist nach der Kostenaufschlags-, allenfalls nach der Preisvergleichsmethode ermittelt wird. Soweit dies jedoch nicht möglich bzw. zumindest verwaltungsökonomisch nicht sinnvoll erscheint, wird in der betrieblichen P...

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