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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 45

Wirtschaftliches Eigentum bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäft

Abweichende Rechtsfolgen bei kurzfristigen Finanzierungszwecken?

Hans-Jörgen Aigner

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat am Änderungen der in den Einkommensteuerrichtlinien enthaltenen Aussagen zu Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäften veröffentlicht. Demnach soll bei einer Wertpapierleihe oder bei einem echten Pensionsgeschäft - abweichend vom Normalfall - das wirtschaftliche Eigentum beim Verleiher oder einem Pensionsgeber verbleiben, wenn das Geschäft bloß zu (kurzfristigen) Finanzierungszwecken abgeschlossen wird.Diese Auffassung soll in der Folge kritisch hinterfragt werden.

1. Wertpapierleihe

Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein Sachdarlehen im Sinne des § 983 ABGB. Dabei werden Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen) vom Verleiher an einen Entleiher mit der Verpflichtung übertragen, nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere der gleichen Art und Güte zurückzuübertragen. Der Entleiher ist auf Grundlage der üblichen standardisierten Rahmenverträge regelmäßig berechtigt, die Wertpapiere zu veräußern, zu verpfänden, zu verleihen oder bei Aktien allfällige Stimmrechte auszuüben. Der Verleiher erhält eine Leihegebühr für die Darlehensgewährung. Üblicherweise wird auch vereinbart, dass der Entleiher dem Verleiher Ausgleichszahlungen f...

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