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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 44

Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel

Aufgrund der Änderung des UStG 1994 durch BG BGBl. I Nr. 132/2008 kommt mit für die Umsätze (Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) von Arzneimitteln statt dem Normalsteuersatz von 20 % der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung. Dies gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/1983 i. d. g. F., fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin. Entsprechend der im Arzneimittelgesetz vorgenommenen Abgrenzung unterliegen hingegen Umsätze von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes 1996 (vgl. 4. Alphabet des Warenverzeichnisses I) weiterhin dem Normalsteuersatz von 20 %. Zur Feststellung im Einzelfall hinsichtlich bestimmter Produkte steht das Warenverzeichnis I und II des Österreichischen Apotheker-Verlages zur Verfügung. Für jene Waren, die bereits bisher in der Anlage zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgrund der zolltariflichen Erfassung in den jeweiligen Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) enthalten sind, tritt keine Änderung ein. So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Bei der Einfuhr von ...

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