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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 36

Preisanstieg für Dienstwohnungen ab 2009

Auswirkung der Neuregelung für die Praxis

Stefan Schuster

Mit einem jüngst ergangenem VfGH-Erkenntniswurde das BMF zu raschem Handeln gezwungen. Der VfGH hat in diesem Fall die Sachbezugsverordnung bezüglich Dienstwohnungen aufgehoben und dem BMF zur Reparatur der SachbezugsVO bis Zeit gegeben. Nunmehr hat das BMF reagiert und diesbezügliche Korrekturen in einer revidierten VO vorgenommen. Welche Auswirkungen die nunmehr ergangene Verordnung für bisherige und neue sachbezugspflichtige Dienstwohnungen hat, soll der vorliegende Beitrag aufzeigen.

1. Das VfGH-Erkenntnis

Stein des Anstoßes war eine Beschwerde eines Arbeitnehmers, der eine unsachliche Ungleichbehandlung darin erblickte, dass seine Dienstwohnung, die vom Arbeitgeber angemietet wurde, mit einem weitaus höheren Wert als Sachbezug der Versteuerung unterworfen wurde, als wenn es sich um eine arbeitgebereigene Wohnung handeln würde. Dies bewegte das Höchstgericht dazu, ein Verordnungsprüfungsverfahren in Hinblick auf Sachbezugsansätze bei Dienstwohnungen vorzunehmen. Konkret handelte es sich dabei um § 2 der SachbezugsVO.

Im nun abgeschlossenen VO-Prüfungsverfahren wurde gegenständlicher Paragraf der SachbezugsVO als gesetzeswidrig aufgehoben.

Für den VfGH waren zwei Gründe ausschlagge...

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