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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite S 35

Neues Formular L 17 für Grenzgänger

Das neue Formular L 17 dient generell der Bekanntgabe von in Österreich nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung. Insbesondere ist das neue Formular als "Lohnbescheinigung" für Grenzgänger, Arbeitnehmer von anderen ausländischen Arbeitgebern, Arbeitnehmer von einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde (Sur-Place-Personal) und Bezieher ausländischer Pensionen zu verwenden.

Aufgrund der nach steuerlichen Gesichtspunkten gegliederten Bezugsdarstellung erübrigen sich im Regelfall ergänzende Angaben und zusätzliche Nachweise zur Geltendmachung von steuerlichen Begünstigungen bei der Veranlagung (z. B. für sonstige Bezüge bei ausländischen Pensionen, die 13- oder 14-mal ausgezahlt werden). Im Falle von in Deutschland, der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein beschäftigten GrenzgängerInnen ersetzt das Formular L 17 die bisher der Einkommensteuererklärung anzuschließenden Formulare E 16 und E 17 (Lohnbescheinigung bzw. Lohnausweis). Mehr dazu auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Fachinformation/Lohnsteuer/Informationen/NeuesFormularL17frE_9226...

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