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ÖBA 7, Juli 2019, Seite 473

Ministerialentwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und das Glücksspielgesetz geändert werden

Am wurde der Ministerialentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/843 („5. Geldwäsche-Richtlinie“) veröffentlicht.

Die entsprechenden Neuerungen erfordern u.a. Anpassungen in den Vorschriften des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) sowie des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG) und betreffen insbesondere:

  • die Definition von verstärkten Sorgfaltspflichten bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Drittländern mit hohem Risiko;

  • die Beaufsichtigung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA);

  • die Stärkung der Zusammenarbeit der FMA mit anderen nationalen und internationalen Behörden zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung;

  • die Umsetzung der von der 5. Geldwäsche-Richtlinie vorgeschriebenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität im Register der wirtschaftlichen Eigentümer und der zusätzlichen Sanktionen der Rechtsträger.

Darüber hinaus wird das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu einer zentralen Plattform zur Speicherung der für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente ausgebaut.

1. Änderungen im Finanzmarktgeldwäschegesetz (FM-GwG)

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