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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite S 29

Highlights aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2008

Änderungen - Berichtigungen - Ergänzungen

Bernhard Renner

Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2008" wurden in die LStR 2002 Gesetzesänderungen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2008 eingearbeitet.Diese werden im Folgenden, insbesondere soweit sie zu abgabenrechtlichen Auswirkungen führen, überblicksmäßig dargestellt. Wie immer bei Erlässen und Richtlinien können über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die LStR 2002 i. d. F. des 2. Wartungserlasses 2008 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle ist diese Fassung ebenfalls anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten.

1. Besteuerung von Unfallrenten (Klarstellung, Rz. 39, 678 und 1171)

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie gleichartige Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sind ab der Veranlagung 2004 generell steuerfrei.

Derartige Leist...

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