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SWK 31, 1. November 2009, Seite 67

KommSt: Privatuni

Der Betrieb einer Privatuniversität im Sinn des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes ist dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen und unterliegt der Kommunalsteuerpflicht. - (§ 3 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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