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SWK 31, 1. November 2009, Seite R 67

Kanalisationsbeitrag Stmk.

Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom , 3099/58, VwSlg. 2527 F/1961, ausgesprochen hat, ist es (für den Tatbestand des § 2 Abs. 2 erster Satz Stmk. Kanalabgabengesetz - KanalAbgG) ohne Belang, ob eine bereits früher errichtete Kanalanlage später durch eine neue, modernere Anlage ersetzt wird. An dieser Rechtsansicht hat sich auch durch die Novelle LGBl. Nr. 80/1988, durch welche § 2 Abs. 2 Stmk. KanalAbgG um den weiteren Tatbestand der Modernisierung der Kanalanlage ergänzt wurde, nichts geändert, ist doch der Gesetzgeber dabei selbst davon ausgegangen, dass der Grundsatz der Einmaligkeit des Kanalisationsbeitrages auch im Fall von Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen der Erhebung eines weiteren Kostenbeitrages von den Inhabern von "Altanschlüssen" ansonsten entgegenstünde. Um den Finanzierungsproblemen der Gemeinden bei der Verwirklichung solcher Projekte Abhilfe zu verschaffen, wollte der Gesetzgeber durch diese Novelle künftig auch im Fall des Umbaus, der Erneuerung oder der Verbesserung der technischen Einrichtungen von Abwasserreinigungsanlagen bereits bestehender Kanäle die neuerliche Vorschreibung eines Kanalisationsbeitrages ermöglichen. Allerding...

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