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SWK 31, 1. November 2009, Seite 220

Neue Buchführungsgrenzen verlangen Anpassung des § 125 BAO

Entwurf zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010

Hermann Peyerl

Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010sollen die für eine Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenzen angehoben und mehrere Bewertungswahlrechte gestrichen werden. Diese Deregulierungsmaßnahmen sollen zu einer Entlastung bei den Verwaltungskosten der betroffenen "Kleinunternehmen" beitragen und durch eine stärkere Angleichung von Unternehmens- und Steuerbilanz die Aussagekraft des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses erhöhen.

1. Abschaffung von Bewertungswahlrechten

Das UGB sieht derzeit zahlreiche Bewertungswahlrechte vor, die für die steuerrechtliche Gewinnermittlung nicht gelten. Mit dem Ziel, den dadurch bei der Bilanzierung entstehenden Mehraufwand zu verringern, sollen folgende Bewertungsregeln gestrichen bzw. angepasst werden:

• Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs (§ 198 Abs. 3 UGB),

• Mindestansatz bei den Herstellungskosten (§ 203 Abs. 3 UGB),

• Abschreibungszeitraum für einen Firmenwert (§ 203 Abs. 5 UGB),

• erweitertes Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen (§ 207 Abs. 2 UGB),

• Zuschreibungswahlrecht (§ 208 UGB i. V. m. § 6 Z 13 EStG) sowie

• Unterschiedsbetrag infolge einer Konsolidierung (§ 249 Abs. 2 UGB).

Da diese Wahlrechte entweder aufgrund anderslautender steuerrechtlicher Normen bei der steuerlichen Gewinnermittlung gar n...

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