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Reformvorschlag: Verlängerung der Aufschuboption bis 2013!
Schutzmaßnahme für Klein- und Mittelbetriebe
Selbst die EU-Kommission hat inzwischen erkannt, dass die Klein- und Mittelunternehmen (KMU) nicht nur das Rückgrat der Wirtschaft darstellen, sondern auch dringend eine Entlastung von den Verwaltungsarbeiten benötigen. Deshalb schlägt die EU-Kommission vor, dass künftig nur noch jene Betriebe den strengen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen, die u. a. mehr als 1 Mio. Euro Umsatz erzielen. Es besteht kein Zweifel, dass auch Österreich diesen Vorschlag früher oder später umsetzen wird müssen. Allerdings dürfte dies noch einige Zeit dauern. Zwischenzeitlich hat zwar auch das österreichische Justizministerium den überfälligen Reformbedarf festgestellt und einen Entwurf zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 versandt, in dem die bisherige Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 700.000 Euro angehoben werden soll. Was aber spricht gegen die sofortige Umsetzung des (weiter gehenden) EU-Vorschlags? Da die sog. "Aufschuboption" mit ausläuft und zweifelhaft ist, ob sich der Gesetzgeber rechtzeitig zur besseren EU-Lösung durchringen kann, empfiehlt sich sicherheitshalber die Verlängerung der Aufschuboption - am besten bis 2013!