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SWK 31, 1. November 2009, Seite T 215

Abgabenänderungsgesetz 2009 in Begutachtung

Erhöhung des Pendlerpauschales, des Pendlerzuschlags und des Kilometergeldes um ein Jahr verlängert

Am hat das BMF den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Abgabenexekutionsordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden - Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) -, zur Begutachtung versandt. Im EStG ist unter anderem eine - auf ein Jahr befristete - Verlängerung des erhöhten Pendlerpauschales und des Pendlerzuschlags ab vorgesehen; analog dazu soll in der Reisegebührenvorschrift das erhöhte Kilometergeld bis weitergelten. Die Begutachtungsfrist endet am . Folgende Änderungsvorschläge sind im Begutachtungsentwurf enthalten:

1. Einkommensteuergesetz 1988

• Aufnahme einer speziellen Regelung zur Auszahlung des direkt von der BUAK an den Arbeitnehmer ausgezahlten Urlaubsentgelts: Die BUAK übernimmt die Pflichten des Arbeitgebers und hat die Lohnsteuer einzubehalten.

• Das höhere Pendlerpauschale und der Pendlerzuschlag, die bis befristet wären, werden ab um ein weiteres Jahr verlängert. Dies dient auch als Maßnahme gegen die derzeitige Wirtschaftskrise.

• Die Aktienquote von derzeit 40 % der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Z...

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