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Zur "beitragsorientierten" direkten Leistungszusage
Eine Beurteilung aus Sicht des BPG und des EStG
Der nachstehende Beitrag geht einerseits der Frage nach, ob eine so genannte "beitragsorientierte" direkte Leistungszusage als direkte Leistungszusage i. S. d. Betriebspensionsgesetzes (BPG) zu qualifizieren ist, und untersucht andererseits die damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen.
1. Ausgangslage
In der betrieblichen Altersversorgung zeigt die Praxis, dass Arbeitgeber dazu übergehen, ihren Arbeitnehmern eine so genannte "beitragsorientierte direkte Leistungszusage" zu erteilen. Im Wesentlichen verspricht der Arbeitgeber bei diesem Modell, zugunsten des Arbeitnehmers jährlich einen fixen Beitrag zu verwenden, der von ihm zur Finanzierung der Pensionszusage aufgebracht wird; dieser Beitrag wird durch einen "Tilgungsträger" (in der Regel über eine Rückdeckungsversicherung) verzinslich angelegt. Die Höhe der Pensionsleistung ergibt sich dann aus der Verrentung jenes Kapitals, das bis zum Stichtag des Pensionsantritts beim "Tilgungsträger" angespart wurde. Je besser die Performance des Tilgungsträgers bzw. der gewählten Rückdeckungsversicherung ist, umso höher ist die Pension. Die Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsleistung verbleibt bei diesem Modell beim Arbeitgeber. Weiters wird bei diesem Modell keine...