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ÖBA 4, April 2019, Seite 297

Klauselentscheidung zu Online-Service Nutzungsbedingungen

§§ 864a, 879 ABGB; §§ 6, 9, 28, 28a KSchG

Klauselentscheidung zu Online-Service Nutzungsbedingungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Klausel 1

P übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Es ist möglich, dass Kunden den Partnervermittlungs-Service trotz Verbots in unzulässiger oder gesetzwidriger Weise nutzen. Für eine solche unzulässige oder gesetzwidrige Nutzung ist jede Haftung von P ausgeschlossen.

[…] 3. S 1 enthält einen allgemeinen Ausschluss der Haftung der Bekl. Bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung erstreckt [er] sich auf Missbrauchshandlungen der Bekl selbst oder von Personen, für die sie einzustehen hat, wie etwa Erfüllungsgehilfen (vgl RS0111810; 7 Ob 170/98w). Der Haftungsausschluss erfasst dabei jedes Verhalten, also auch vorsätzliches oder grob fahrlässiges.

An dieser Beurteilung vermögen die S 2 und 3, die auf „Kunden“ Bezug nehmen, nichts zu ändern, weil sie S 1 unberührt lassen. Außerdem sind durchaus Situationen denkbar, in denen die Bekl an Missbrauchshandlungen von Kunden (Dritten) vorsätzlich oder grob fahrlässig mitwirkt, indem sie bspw keine zumutbaren Maßnahmen gegen den Missbrauch Dritter ergreift oder solc...

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