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SWK 11, 10. April 2009, Seite 28

Vertreter: Haftung

Die Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 BAO ist nicht davon abhängig, ob dem Vertreter der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorzuwerfen ist. - (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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