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Spezialfragen im Zusammenhang mit der Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung
Erhebliche Komplexität in der praktischen Handhabung
Das Konjunkturbelebungsgesetz 2009 ermöglicht für 2009 und 2010 angeschaffte Wirtschaftsgüter eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung von 30 % der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten, die allerdings bereits die normale Absetzung für Abnutzung mit umfasst. Grünberger hat die Wirkung der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung, auch im Vergleich zu früheren Investitionsförderungsmaßnahmen, in , bereits ausführlich erörtert. Fragen des Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkts bzw. des Zeitpunkts der Inbetriebnahme, der Wirkung der Halbjahresabschreibung, der Implikationen einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung auf die Ausschüttungsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft und betreffend latente Steuern sollen in vorliegenden Beitrag dargestellt werden.
1. Beginn der (vorzeitigen) Absetzung für Abnutzung - "Inbetriebnahme" versus "Anschaffung/Herstellung" im Steuerrecht und im UGB
Die "normale" Absetzung für Abnutzung (kurz "AfA") beginnt grundsätzlich mit der Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes. Nur in Ausnahmefällen beginnt die AfA bereits mit der Anschaffung, wenn das Wirtschaftsgut bereits durch seine Existenz einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung unterliegt ode...