Externe Unternehmensrechnung
4. Aufl. 2010
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S. 317Kapitel 11 Bilanzierung und Bewertung unversteuerter Rücklagen/Investitionsbegünstigungen
A. Überblick
Abb. 11.1: Überblick über Investitionsbegünstigungen
Relevante Gesetzesstellen:
§ 205 UGB, § 224 Abs. 3 B. UGB, § 230 UGB, § 232 Abs. 4 UGB, § 235 Z. 2 UGB, § 237 Z. 6a UGB, § 253 Abs. 3 UGB, § 6 Z. 13 EStG, § 7a EStG, § 8 EStG Abs. 2, § 10 EStG, § 10c EStG, § 11a EStG, § 12 EStG, § 13 EStG, § 108d EStG, § 6 UStG, § 7 UStG
B. Basiswissen
11.1 Überblick zu unversteuerten Rücklagen
Unversteuerte Rücklagen finden sich auf der Passivseite der Bilanz. Da sie zum Teil Eigenkapital und zum Teil Fremdkapital (latente Steuern) darstellen, besitzen sie einen Zwittercharakter und werden gemäß § 224 UGB nach dem Eigenkapital als eigene Position ausgewiesen.
S. 318Bei einem Körperschaftsteuersatz von 25 % bestehen die unversteuerten Rücklagen zu 75 % aus Eigenkapital und zu 25 % aus Fremdkapital. Weist ein Unternehmen allerdings keinen steuerpflichtigen Gewinn aus, entfällt die Steuerlatenz und die unversteuerten Rücklagen haben hundertprozentigen Eigenkapitalcharakter.
Die Aufspaltung der unversteuerten Rücklagen in ihren Eigen- und Fremdkapitalanteil ist nicht vorgesehen und im Einzelabschluss auch nicht üblich. Da die Position „unversteuerte Rücklagen“ und der darin enthaltene latente Fremdkapitalanteil internationalen Bilanzlesern Schwierigkeiten bereiten, machen international ausgerichtete...