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Steueroptimierung mittels Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten
Gestaltungsoptionen im Überblick
Die mit dem Steuerreformgesetz 2009 eingeführte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ermöglicht den Eltern des betreuten Kindes eine Verringerung der Bemessungsgrundlage und somit eine Verminderung der Einkommensteuerzahlung. Während die Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten durch den die Kosten tragenden Elternteil weitgehend geklärt ist, wirft die Besteuerung der die Betreuung durchführenden Personen Fragestellungen auf und eröffnet gleichzeitig Möglichkeiten, die Gesamtsteuerlast von (Groß-)Familien zu optimieren.
1. Steuerliche Grundlagen
Als eines der Kernelemente der Steuerreform 2009 eröffnet das sog. Familienpaket rückwirkend ab die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen. Der neu eingeführte § 34 Abs. 9 EStG in Verbindung mit dem ebenfalls neu eingeführten § 34 Abs. 6 dritter Teilstrich EStG normiert die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt. Abzugsfähig sind Kosten im Ausmaß von höchstens 2.300 Euro pro Kind und Kalenderjahr, sofern die Betreuung
• in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder
• in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen ...