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ÖBA 4, April 2019, Seite 279

Was ist „Outsourcing“?

Überlegungen zum Auslagerungsbegriff gem den CEBS-Guidelines und den überarbeiteten Outsourcing-Guidelines der EBA am Beispiel von Kernbankensoftware

Clemens Völkl

Österreich hat Anfang 2018 mit § 25 BWG eine spezifische Regelung für „Auslagerungen“ von bankbetrieblichen Tätigkeiten geschaffen. Deren Auslegung hängt maßgeblich von Guidelines der CEBS bzw zukünftig der EBA ab. Die Auslegung des Auslagerungsbegriffs war schon bisher schwierig und könnte durch die überarbeiteten EBA-Guidelines möglicherweise Änderungen erfahren. Deutlich wird dies etwa bei der Anschaffung von Kernbankensoftware durch Kreditinstitute, zumal die FMA IT-Sicherheit zu einem ihrer Prüfungsschwerpunkte für 2019 macht. Insgesamt ergeben sich für Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute durch die überarbeiteten Guidelines weitreichende Konsequenzen für Auslagerungsvorhaben.

In 2018 Austria has created a legal base for „outsourcing“ in section 25 Banking Act. The interpretation of this norm depends on guidelines published by CEBS and (in the future) EBA. Interpreting section 25 on the basis of the CEBS guidelines has been quite challenging in the past and could change because of the new EBA guidelines. This becomes apparent for example when an institution purchases core banking software. The importance of IT outsourcing is also highlighted by the Austrian Financial Markets...

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