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V/V: Ersatzleistungen, Substanzverluste
• Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1972) stellen Wertänderungen der Einkunftsquelle des vermieteten Objektes (Gebäude) keine Einnahmen oder Werbungskosten dar, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie etwa § 28 Abs. 2 EStG 1972). Dementsprechend sind auch Ersatzleistungen für Substanzverluste nicht steuerbar. - (§ 28 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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