Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2009, Seite 71

Zustellungsbevollmächtigter

Die Erteilung einer Aufforderung nach § 10 ZustellG liegt im Ermessen der Behörde. Diese kann, wenn ein die Partei betreffendes Verfahren anhängig ist, eingeleitet werden soll oder abzusehen ist, dass ein solches einzuleiten sein wird, den Auftrag zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten erteilen, sie kann das aber auch unterlassen und gegebenenfalls die Zustellung im Ausland nach § 11 ZustellG veranlassen. - (§ 10 ZustellG), (Abweisung)

(VwGH 22. 4 .2009, 2006/15/0207)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...