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SWK 33, 20. November 2009, Seite 161

Zur Frage der Vergütung der Komplementär-GmbH in der GmbH & Co KG

Bemessung der Höhe von Haftungsentgelt und Geschäftsführungsvergütung

Gerald Moser

Aufgrund der meist engen wirtschaftlichen und personellen Verflechtung der Komplementär-GmbH und der KG wird vielfach Themen wie der Höhe von Haftungsentgelt und Geschäftsführungsvergütung keine umfassende Aufmerksamkeit gewidmet. Dennoch ist auch im Rahmen der GmbH & Co KG für Verrechnungen zwischen Komplementär-GmbH und KG eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen.Demnach sind der geschäftsführenden GmbH die Aufwendungen für die Geschäftsführung und die Übernahme der Haftung in angemessenem Umfang - gesellschaftsrechtlich determiniert - zu ersetzen.

1. Grundsätzliche Fragen

Aufgrund der Nahebeziehung, oft einer Gesellschafteridentität in der KG und der GmbH, sind in Anlehnung an die "Angehörigenjudikatur" drei Kriterien für die steuerliche Anerkennung der Leistungsbeziehungen notwendig:

• Sie müssen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen (jedenfalls schriftlich),

• einen eindeutigen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und

• wären auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.

Es empfiehlt sich daher jedenfalls, einen "Managementvertrag" zwischen der KG und der GmbH abzuschließen. Wesentliche Regelungsinhalte sollten jedenfalls umfassen:

• ...

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