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SWK 22, 1. August 2009, Seite 50

EuGH: Auslandsverluste

Ausgleich von Auslandsverlusten im Ansässigkeitsstaat: negativer Progressionsvorbehalt

Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.

(, Lakebrink und Peters-Lakebrink, Vorabentscheidungsersuchen nach der luxemburgischen Cour administrative)

Anmerkung: Der EuGH beantwortete die Frage, ob die Versagung des negativen Progressionsvorbehalts bei beschränkter Steuerpflicht im Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizügigkeit steht. Die Eheleute Lakebrink, beide deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, gehen beide einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausschließlich in Luxemburg nach. F...

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