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SWK 22, 1. August 2009, Seite 50

Betriebsaufgabe

S. 50Eine Betriebsaufgabe hat die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit zur Voraussetzung. - (§ 24 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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