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SWK 22, 1. August 2009, Seite 676

Schätzung eines Taxiunternehmers

Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass ein Taxifahrer seinen Tacho manipuliert hat, weil in den Servicerechnungen jeweils am Anfang des Jahres ein höherer Kilometerstand als am Ende aufschien. Das FA schätzte eine jährliche Kilometerleistung von 60.000 und rechnete daraus Erlöse mit rund einem Euro pro Kilometer. Der Taxifahrer rechtfertigte sich damit, dass er neben seinem Job als Hauswart bei der Gemeinde Wien keine Nebentätigkeit ausüben dürfe, dass sein Taxischein seit Jahren ungültig sei und er sich daher gar nicht mehr traue, Fahrten zu unternehmen, und dass er die Konzession nur deshalb aufrechterhalte, um sie bestmöglich verkaufen zu können etc. Der VwGH betont die Berechtigung zur Schätzung infolge Fehlens von Grundaufzeichnungen und bestätigt damit das Prüfungsergebnis ().

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