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SWK 22, 1. August 2009, Seite 670

Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) an Binnenschifffahrtsunternehmer - Änderung der UStR 2000

Entfall der Steuerbefreiung ab 1. 10. 2009

Emil Caganek

Mit Erlass vom , BMF-010219/0184-VI/4/2009, wird eine in den UStR 2000 enthaltene Vereinfachungsmaßnahme, wonach die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) an Binnenschifffahrtsunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden kann, mit Wirkung ab aufgehoben.

1. Erlasstext

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000, Rz. 3984

In UStR 2000, Rz. 3984, in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs. 1 UStG 1994 steuerfrei behandelt werden kann. Diese Vereinfachungsregelung wurde geschaffen, weil verschiedene andere EU-Staaten derartige Regelungen vorsahen und es ansonsten zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gekommen wäre. Da diese Regelung nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nicht dem Gemeinschaftsrecht entspricht und derartige Regelungen offensichtlich auch in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr bestehen, wird sie mit Wirkung ...

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