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Vorsteuererstattung in der EU
Was man bereits vor dem 31. 12. 2009 wissen sollte
Im Rahmen des sog. Mehrwertsteuerpakets wurde neben der Änderung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen und der korrespondierenden erweiterten Meldepflicht (ZM) auch die Vorsteuererstattung für EU-Unternehmen neu geregelt. Die Richtlinie 2008/9/EG als neue Rechtsgrundlage für die Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige EU-Unternehmen ersetzt die sog. 8. Mehrwertsteuer-Richtlinie.
Das neue Verfahren wird - anders als die restlichen Bestimmungen des Pakets, die ab in Kraft treten - bereits für Vorsteuern aus dem Jahr 2009 zu beachten sein: Werden für Vorsteuern aus dem laufenden Jahr 2009 Rückerstattungsanträge nach dem eingebracht, so sind diese bereits nach dem neuen Verfahren abzuwickeln.
1. Kurzbeschreibung des Verfahrens
Das bisherige Verfahren, das in seiner ausschließlich papiergestützten Ausgestaltung als umständlich und teuer empfunden wurde, wird durch ein rein elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Anträge österreichischer Unternehmer sind nunmehr ausschließlich in Österreich elektronisch via FinanzOnline einzubringen. Der Steuerpflichtige erhält eine elektronische Bestätigung des Einlangens (1. Elektronische Bestätigung).
Nach positiver Prüfung auf Vor...