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SWK 22, 1. August 2009, Seite 656

Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder zusätzlich zum Freibetrag absetzbar

Das Plenum des Nationalrats hat in seiner Sitzung vom Änderungen im EStG beschlossen: Rückwirkend mit werden Aufwendungen für die Betreuung von behinderten Kindern zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 262 Euro monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres steuerlich absetzbar sein. Außerdem soll bei der Ausstellung der neuen Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren eine niedrigere Gebühr von 30 Euro statt 69,90 Euro eingehoben werden.

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