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Unternehmereigenschaft beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
Unternehmereigenschaft beim Betrieb einer Photovoltaikanlage (§ 2 Abs. 2 UStG)
Wird der erzeugte Strom einer Photovoltaikanlage (hier Photovoltaikanlage auf dem Dach eines privaten Wohnhauses) ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist, liegt auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UStG 1994 vor. Ein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Nutzung ist zulässig ().