Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 2009, Seite K 17

Schuldnachlass als Betriebseinnahme bei Land- und Forstwirtschaft

Schuldnachlass als Betriebseinnahme bei Land- und Forstwirtschaft (§§ 17, 21 EStG)

Ein Schuldnachlass der Hausbank ist kein regelmäßiges Rechtsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 4 LuF PauschVO 2006 und nicht in der pauschalen Gewinnermittlung gemäß § 4 LuF PauschVO 2006 zu erfassen. Der Schuldnachlass ist als Betriebseinnahme gesondert in der Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft anzusetzen. Von der pauschalen Gewinnermittlung gemäß LuF PauschVO 2006 sind nur regelmäßige Rechtsgeschäfte und Vorgänge erfasst, sowohl in der "Vollpauschalierung" als auch in der "Teilpauschalierung" ().

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden