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SWK 22, 1. August 2009, Seite K 17

Doppelte Haushaltsführung bei weiter Entfernung erforderlich?

Doppelte Haushaltsführung bei weiter Entfernung erforderlich? (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)

Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Weg zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte nicht möglich und der Arbeitsweg in eine Richtung rund 130 km lang, ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz auch dann nicht zumutbar (und daher eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst), wenn der nahezu ausschließlich über eine Autobahn führende Arbeitsweg mit dem Auto in einer Richtung in etwa 70 Minuten zurückgelegt werden könnte ().

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