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ÖBA 10, Oktober 2021, Seite 733

267 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch § 42 InvFG 1993 aF

https://doi.org/10.47782/oeba202110073301

§ 21 KStG, § 40 InvFG 1993 aF, § 42 InvFG 1993 aF.

Wenn einer österreichischen Körperschaft Kapitalerträge zuzurechnen sind, bei einer (ggf) mit der Körperschaft vergleichbaren ausländischen Investmentgesellschaft hingegen die Zurechnung an sie im Ergebnis durch § 42 InvFG 1993 aF untersagt und die Transparenz dieses Gebildes angeordnet wird, so beschränkt diese Schlechterstellung des ausländischen Gebildes die Kapitalverkehrsfreiheit. Wenn kein Rechtfertigungsgrund für diese Beschränkung vorliegt, ist die Bestimmung des § 42 InvFG 1993 aF als verdrängt anzusehen.

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Universität Linz
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