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SWK 22, 1. August 2009, Seite 171

Zur Verschärfung der Quotenregelung ab der Veranlagung 2007

FOnErklV begrenzt subjektbezogene Quotenanpassung

Peter Pülzl

Ab dem Veranlagungsjahr 2007 wurde die bestehende Quotenvereinbarung um das einzelfallbezogene Kriterium der Übermittlung bestimmter Erklärungen über FinanzOnline erweitert ("subjektbezogene Quotenanpassung"). In diesem Zusammenhang stell(t)en sich aufgrund der überfallsartig eingeführten, auf praktische Vollzugsprobleme nicht ausreichend Bedacht nehmenden Verschärfung der Quotenregelung neben zahlreichen Übergangsproblemen auch viele grundlegende Fragen. Eine davon wird im Folgenden aufgegriffen.

S. 172In den Informationsschreiben des SZK-280000/0087-PM/2007, und vom , SZK-280000/0016-PM/2008, wird unter anderem folgende von der KWT an das Ministerium herangetragene Frage wiedergegeben: "Sind Erklärungen, die nicht elektronisch übermittelt werden müssen (beispielsweise bei Unzumutbarkeit mangels technischer Voraussetzungen oder bei Unterschreiten der Umsatzgrenze für die Abgabe der UVA)bzw. die nicht elektronisch übermittelt werden können, von der Neuregelung ausgenommen?" Die Antwort des BMF in den oben angeführten Informationsschreiben, welche den Finanzämtern als Auslegungshilfe dienen sollen, lautet wie folgt: "Die Quotenregelung ist grundsätzlich unabhängig dav...

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