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SWK 32, 10. November 2009, Seite 223

Neuformulierung der Vorabentscheidungsfragen in den Rechtssachen Haribo und Saline AG

Auswirkungen der Neuregelung des § 10 KStG durch das BudgetbegleitG 2009

Marco Laudacher

Der UFS fasste am den Beschluss, im Zusammenhang mit der Besteuerung von Auslandsdividenden diverse Fragen im Rahmen einer Vorabentscheidung (verbundene Rs. C-436/08 und C-437/08, Haribo u. a.) an den EuGH zu richten. Nach der Änderung des § 10 KStG durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2009 ersuchte der EuGH am das vorlegende Gericht um Stellungnahme, ob die Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Vorlagefragen hat. Nach Einholung einer Auskunft beim BMF (zu den Fragen 2 und 3) wurden die Fragen beantwortet und die Vorlagefragen neu formuliert. Der EuGH erhält damit die Gelegenheit, auch die Gemeinschaftsrechtskonformität der neuen Regelungen des BBG 2009 zu überprüfen.

1. Erste Frage des EuGH

"Welche Auswirkung hat die Neuregelung von § 10 KStG i. V. m. § 26c Z 16 Buchstabe b KStG auf den Wortlaut der Vorlagefragen?"

1.1. Neuregelung des § 10 KStG

In der Anfragebeantwortung führt der UFS Folgendes aus: Mit dem BBG 2009 sei - gemäß § 26c Z 16 b KStG mit Geltung für alle offenen Veranlagungen - eine Neuregelung für Portfoliodividenden geschaffen worden. Danach seien nunmehr Auslandsdividenden unter bestimmten Voraussetzungen befreit, wobei ab einer Beteiligung von 10 % wiederum vorrangig die Wirkungen der internationalen Schachtelbeteiligung greifen würden....

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