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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite R 74

Verfahren: Wiederaufnahme

Für die Beurteilung der Berechtigung zur Wiederaufnahme des Verfahrens ist es nicht relevant, ob das bisherige Verfahren durch einen vorläufigen oder durch einen endgültigen Bescheid abgeschlossen worden ist. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0300)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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