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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite R 73

Zollschuldner

Ist das vorschriftswidrige Verbringen eingangsabgabepflichtiger Waren in das Zollgebiet bereits an der Grenzzollstelle beendet, werden Dritte, die erst jetzt Handlungen zur Unterstützung des Schmugglers setzen, dadurch nicht Zollschuldner. - (Art. 202 Abs. 3 ZK), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0162)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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