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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite 73

Zollschuldner

Ist das vorschriftswidrige Verbringen eingangsabgabepflichtiger Waren in das Zollgebiet bereits an der Grenzzollstelle beendet, werden Dritte, die erst jetzt Handlungen zur Unterstützung des Schmugglers setzen, dadurch nicht Zollschuldner. - (Art. 202 Abs. 3 ZK), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0162)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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