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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite 73

Kanaleinmündungsabgabe NÖ

Nach § 62 Abs. 2 NÖ BauO 1996 genügt (bereits) die Anschlussmöglichkeit, um die Verpflichtung zur Ableitung in den öffentlichen Kanal und damit die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe zu begründen. - (§ 3a NÖ Kanalgesetz 1977), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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