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Kanaleinmündungsabgabe NÖ
• Nach § 62 Abs. 2 NÖ BauO 1996 genügt (bereits) die Anschlussmöglichkeit, um die Verpflichtung zur Ableitung in den öffentlichen Kanal und damit die Vorschreibung der Kanaleinmündungsabgabe zu begründen. - (§ 3a NÖ Kanalgesetz 1977), (Abweisung)
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