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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite 169

EORI-System - Economic Operators Registration and Identification System: Informationen und Praxistipps

Verwendung der EORI-Nummer für im Außenhandel mit Drittländern tätige Wirtschaftsbeteiligte ist seit 1. 9. 2009 verpflichtend!

Astrid Egger

Die Einführung des EORI-Systems (Economic Operators Registration and Identification System - System zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) bringt eine EU-weite Registrierungspflicht von im Außenhandel mit Drittländern (Ländern außerhalb der Europäischen Union) tätigen Wirtschaftsbeteiligten, die zollrelevante Tätigkeiten ausüben, mit sich. Unter zollrelevanten Tätigkeiten versteht man vor allem die Abgabe von Zollanmeldungen, von summarischen Anmeldungen und das Betreiben von Verwahrungslagern. Registrieren lassen müssen sich Firmen, die ihren Sitz in der EG haben oder zumindest dort steuerlich veranlagt sind. Auch wenn Unternehmen einen Spediteur für die Abwicklung der Zollformalitäten in Anspruch nehmen, müssen sie selbst die EORI-Nummer beantragen. Firmen, die nur Geschäfte innerhalb der EG abwickeln, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Ab muss die EORI-Nummer bei jeglichem Kontakt mit der Zollbehörde, insbesondere bei Zollanmeldungen zur Einfuhr und Ausfuhr, verwendet werden. In der in Österreich gültigen Übergangsfrist bis zum können österreichische Unternehmen ihre UID-Nummer anstatt der EORI-Nummer bei Zollformalitäten angeben. Ab is...

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