Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite 988

Kursverluste bei Fremdwährungskrediten

VwGH bestätigt Durchbrechung des Abzugsverbots

Marco Laudacher

Nach KStR, Rz. 1204,sind Kursverluste von Fremdwährungskrediten, die für den Erwerb von Beteiligungen aufgenommen wurden, auch nach dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2005 nicht abzugsfähig. Der VwGHhat nunmehr die Rechtsansicht des UFSbestätigt, wonach das Abzugsverbot auch in diesem Bereich durchbrochen wird.

1. Sachverhalt

Die Mitbeteiligte erwarb im Juni 1999 an zwei Firmen mit Sitz in der Schweiz 100 % der Anteile. Der Kaufpreis von 36.240.000 CHF wurde mit Kredit in Höhe von 24.500.000 CHF und über das Verrechnungskonto der Schwestergesellschaft in Höhe von 11.700.000 CHF finanziert. Die Berufungswerberin machte (neben den Zinsen) Kursverluste im Ausmaß von 481.229 ATS (1999), 17.029.011 ATS (2000) und 8.860.895 ATS (2001) als abzugsfähige Aufwendungen geltend.

2. Parteienvorbringen

Die Betriebsprüfung verweigerte den Abzug der (Zinsen und) Kursverluste mit dem Argument, diese stünden in direkter Verbindung mit den Einnahmen aus steuerfreien internationalen Schachtelbeteiligungen gemäß § 10 Abs. 2 KStG. Die Berufungswerberin verwies auf die Rechtsprechung des VwGH zu spanischen und griechischen Staatsanleihen, wonach nur von vorneherein festgelegte Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabekurs und Einlösekurs eines W...

Daten werden geladen...