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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite 987

Kosten der Sachwalterschaft als außergewöhnliche Belastung?

Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 können Belastungen, sofern sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eine Belastung ist dann außergewöhnlich, wenn sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Sie ist zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Fall 1: Nach § 276 Abs. 3 ABGB sind die zur zweckentsprechenden Ausübung der Sachwalterschaft notwendigen Barauslagen, die tatsächlichen Aufwendungen und die Kosten einer zur Deckung der Haftung nach § 277 ABGB abgeschlossenen Haftpflichtversicherung dem Sachwalter vom Pflegebefohlenen jedenfalls zu erstatten, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht von einem Dritten getragen werden.

Stellt der Steuerpflichtige (Sachwalter) beim Gericht keinen Antrag auf Entschädigung oder auf Aufwandersatz, ist dies ein freiwilliges Verhalten, das die Zwangsläufigkeit ausschließt, weshalb keine außergewöhnliche Belastung vorliegt.

Fall 2: Anders liegt der Fall, wenn vom Gericht aufgrund der Einkom...

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