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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite S 969

Steuersparcheckliste 2009

Diesmal unter dem Motto: Im Vorfeld des neuen Gewinnfreibetrags lohnen sich mögliche Gewinnverlagerungen in das Jahr 2010 besonders!

Thomas Keppert

Der Jahreswechsel 2009/2010 steht diesmal im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Gewinnfreibetrags (GFB) ab der Veranlagung 2010. Der neue Gewinnfreibetrag wurde - zumindest was den Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro anlangt - vom Gesetzgeber als "Gegenstück zur Sechstelbegünstigung von unselbständig Erwerbstätigen (§ 67 EStG)" gesehen. Diese schon aus dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit gebotene und von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder immer wieder geforderte Maßnahme ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, vermag aber leider keine wirkliche Gleichstellung der Besteuerung von selbständigen mit unselbständigen Einkünften herbeizuführen. An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass Unselbständige keine Investitionen tätigen müssen, um in den Genuss der Sechstelbegünstigung zu kommen, und außerdem im Bereich der nichtselbständigen Einkünfte keine Deckelung der Sechstelbegünstigung besteht. Generaldirektoren mit Einkünften in Millionenhöhe genießen unbeschränkt die Vorteile der Sechstelbegünstigung, während bei Unternehmern die Deckelung des Gewinnfreibetrags den begünstigungsfähigen Maximalgewinn auf 769.230 Euro pro Jahr beschränkt. Eine weitere Einschränkung er...

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