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Regierungsvorlage zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010
Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 484 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 - RÄG 2010), beschlossen. In § 189 UGB wird der Schwellenwert zur Rechnungslegungspflicht für Unternehmen, die nicht von einer Kapitalgesellschaft geführt oder beherrscht werden, von bisher 400.000 Euro auf 700.000 Euro Umsatzerlöse/Jahr angehoben. Über § 5 EStG 1988 schlägt der erhöhte Schwellenwert auch auf die steuerrechtliche Buchführungspflicht von Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, durch. Ein qualifiziertes Überschreiten des Schwellenwerts soll schon dann vorliegen, wenn dieser um mindestens 300.000 Euro überschritten wird. Betragen daher die Umsatzerlöse in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Mio. Euro, so sollen die Rechtsfolgen in Bezug auf die Bilanzierungs- und Eintragungspflicht bereits ab dem folgenden Geschäftsjahr eintreten. Überdies enthält das Gesetz im Sinn einer Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz Änderungen in folgenden Bereichen: Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes, Mindestansatz der Herstellungskosten, entgeltlich erworbener Geschäfts-/Firmenwert, Absc...