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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite T 252

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 passiert Finanzausschuss

Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen

Am passierte die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 - AVOG 2010), sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden - Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen -, den Ministerrat. Durch die Zusammenführung der Zuständigkeitsregelungen aus AVOG und BAO im Bereich des AVOG 2010 soll für die Rechtsanwender eine logische Systematik zur Feststellung der sachlich und örtlich zuständigen Abgabenbehörde erreicht werden. Der Aufbau des AVOG 2010 soll sich an den zuständigen Abgabenbehörden (Finanzämter/Zollämter) und Finanzstrafbehörden orientieren. Bei den jeweiligen Abgabenbehörden erster Instanz soll zunächst die sachliche und darauf folgend die örtliche Zuständigkeit geregelt werden. Mit dieser Systematik kann ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit erreicht werden. Der Finanzausschuss hat das Gesetz am angenommen; die Behandlung im Plenum des Nationalrats ist für 10./11. Dezember ...

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