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SWK 34, 5. Dezember 2009, Seite T 251

Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes bis Ende 2010

Auszug aus der Regierungsvorlage zur 2. Dienstrechts-Novelle 2009

Im Folgenden wird die für die Verlängerung des erhöhten Kilometergeldes um ein weiteres Jahr in der Reisegebührenvorschrift 1955 relevante Passage aus der Regierungsvorlage zur 2. Dienstrechts-Novelle 2009 abgedruckt. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Art. 5 - Änderung der Reisegebührenvorschrift 1955

(...) 9. § 77 Abs. 28 lautet:

"(28) § 10 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2008 tritt mit in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft. Mit tritt § 10 Abs. 3 und 4 in der bis zum Ablauf des geltenden Fassung wieder in Kraft."

EB: Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2008 wurde die besondere Entschädigung gemäß § 10 Abs. 2 RGV 1955 (das sog. Kilometergeld) für die Zeit vom bis zum Ablauf des vorübergehend angehoben. Die Frist für das Auslaufen dieser Anhebung soll nunmehr auf ein weiteres Jahr, und zwar bis zum , erstreckt werden, um richtungsweisend der gerade jetzt verstärkt abverlangten Mobilität in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krisensituation gerecht zu werden.

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