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SWK 26, 10. September 2009, Seite 55

Verfahren: Wiederaufnahme

Das Gesetz räumt dem Abgabepflichtigen keinen Anspruch darauf ein, dass das Finanzamt von Amts wegen die Einkommensteuerverfahren nach § 303 Abs. 4 BAO) wieder aufnimmt und geänderte Einkommensteuerbescheide erlässt. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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