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SWK 26, 10. September 2009, Seite 805

Abgabenrechtliche Folgen des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2009

Auswirkungen auf Gebühren und Grunderwerbsteuer

Karl-Werner Fellner

Nach fehlgeschlagenen Versuchen in früheren Legislaturperioden wurde knapp vor der Sommerpause des Parlaments überraschend schnell ein Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 im Wege eines Initiativantrags am eingebracht und in der Folge verabschiedet, wobei allerdings eine dem europäischen Standard entsprechende Regelung von Lebenspartnerschaften wiederum ausgespart worden ist. Zielsetzungen der Reform waren unter anderem eine Modernisierung des Rechts der Ehepakte und die Erleichterung der Vorausregelungen über das eheliche Gebrauchsvermögen, insbesondere über die Ehewohnung, sowie über die ehelichen Ersparnisse. Die im Familienrechts-Änderungsgesetz (FamRÄG) 2009, BGBl. I Nr. 75/2009, enthaltenen Änderungenhaben auch abgabenrechtliche Konsequenzen, insbesondere im Bereich der Gebühren und der Grunderwerbsteuer. Die neuen Regelungen treten mit in Kraft.

1. Ehepakte und Anspruch auf Ausstattung

1.1. Reform familienrechtlicher Bestimmungen

Im Ehegüterrecht wurden durch das FamRÄG 2009 ungebräuchlich gewordene Rechtsformen wie das Heiratsgut, die Widerlage, die Morgengabe, der Witwengehalt, das Advitalitätsrecht und die Einkindschaft mit Wirkung zum abgeschafft. Nach § 1217 ABGB n. F. heißen Ehepa...

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