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SWK 26, 10. September 2009, Seite 797

Mindestkörperschaftsteuer bei Wechsel in die unbeschränkte Steuerpflicht

VwGH: Reduktion nicht nur im Gründungsstadium

Bernhard Renner

Da sowohl bei der Neugründung als auch beim Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht eine finanzielle Belastungssituation besteht, ist nach aktueller Rechtsprechung die Einschleifregelung des § 24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988 zur Mindestkörperschaftsteuer auf beide Fälle gleichermaßen anwendbar.

1. Sachverhalt

Einer in Form einer AG betrieben Lokalbahn wurde für das Jahr 2004 Mindestkörperschaftsteuer i. H. v. 3.500 Euro vorgeschrieben. In der Berufung begehrte die AG, die Mindestkörperschaftsteuer lediglich mit 1.092 Euro festzusetzen. Sie sei zwischen 1998 bis einschließlich 2003 gem. § 5 PrivatbahnunterstützungsG 1988 persönlich von der Körperschaftsteuer befreit gewesen. Mit sei das PrivatbahnG 2004 (PBG) in Kraft getreten, das als wesentliche Änderung gegenüber der bis geltenden Rechtslage den Wegfall der Körperschaftsteuerbefreiung gebracht habe, was zum Eintritt in die in die unbeschränkte Steuerpflicht geführt habe.

Der UFS gab der Berufung Folge. Die AG sei von der persönlichen Körperschaftsteuerpflicht befreit gewesen; die Befreiung sei 2004 ausgelaufen. Die AG sei mit diesem Zeitpunkt wiederum in die unbeschränkte Steuerpflicht einge...

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