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SWK 26, 10. September 2009, Seite 786

Die Behandlung von Ausschüttungen bei Agrargemeinschaften

Was gilt für Ausschüttungen vor dem 1. 1. 2009?

Peter Brauner und Christian Urban

Der Gesetzgeber hat auf das VwGH-Erkenntnis vom, 2006/15/0050, reagiert und in § 27 EStG die Bezüge aus Anteilen an Agrargemeinschaften dem Regime des Kapitalertragsteuerabzugs unterworfen.Da dies für Ausschüttungen ab gilt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Beurteilung für Ausschüttungen vor diesem Zeitpunkt.

1. Historische Entwicklung

War die Rechtslage bis 2000 unklar, so wurde in den EStR ab 2001 der Grundsatz verankert, dass die Ausschüttungen wie Ausschüttungen aus Substanzgenussrechten dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % unterliegen.

Dieser - bereits bisher strittigen - Ansicht ist der VwGH entgegengetreten und hat festgestellt, dass das "Genussrecht" in § 93 Abs. 2 Z 1 EStG im Sinn des Zivilrechts auszulegen ist.

Anteilsrechte an körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten von Genussrechten. Die Differenzen sieht der VwGH insbesondere in Hinblick auf den hoheitlichen Charakter der Agrargemeinschaft sowie auf Inhalt und Eigenart der Anteilsrechte.

2. Arten von Agrargemeinschaften

Als Agrargemeinschaften werden die Personenvereinigungen in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinn des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes verstanden. Den jeweilig...

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